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Spezielle Angebote
Für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen die Krankenkassen eine medizinische Versorgung, wobei die Kassenleistungen ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sein müssen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind, aber laut Gesetz nicht von Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Die hier vorgestellten Therapieformen gehören überwiegend zu den sogenannten Selbstzahlerleistungen.
Die Kosten sind im Verhältnis zur Wirkung durchaus realistisch und nicht überhöht. Wenn Sie solche Leistungen wünschen, besprechen wir vorher eingehend die medizinischen Aspekte und klären Sie über die Kosten solcher Behandlungen auf. Sie können sich danach frei entscheiden, ob Sie eine derartige Behandlung wünschen.
Sprechen Sie uns also bitte unbesorgt und unverbindlich an!
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